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FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 126/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 165 Abs. 2 AO; § 177 Abs. 1 AO
Berücksichtigung von Rechtsfehlern im Rahmen der Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 165 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Berücksichtigung von steuermindernden Tatsachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Rechtsfehlern im Rahmen der Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 165 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Berücksichtigung von steuermindernden Tatsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 126/95
- BFH, 02.03.2000 - VI R 48/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.07.1991 - III R 23/88
Außergewöhnlichen Belastung durch enstandene Fahrtkosten für die Erbringung einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 126/95
Abs. 3 des § 177 AO stellt damit klar, daß die Berücksichtigung von Rechtsfehlern auch ohne die Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 zulässig ist, soweit Änderungen oder Aufhebungen durch eine allgemeine Durchbrechung der Bestandskraft, wie durch eine vorläufige Festsetzung gemäß § 165 Abs. 1 AO, offengehalten sind (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, 174).